Vorstand

Das Software Innovation Lab wird von einem Vorstand geleitet. Der Vorstand berät und entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher, strategischer und allgemeiner Bedeutung. Er vertritt das Software Innovation Lab innerhalb der Hochschule.

Aufgaben

Die Aufgaben des Vorstands sind insbesondere:

  1. Erarbeitung der Strategie des Software Innovation Lab,
  2. Identifizierung von Forschungs- und Innovationsthemen und Festlegung des Forschungsprogramms,
  3. Beantragung der Grundfinanzierung und Entscheidung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel,
  4. Erstellung von Vorschlägen für Mitglieder des Software Innovation Lab gemäß §3 Abs. (1) Nr. 1 und Nr. 3,
  5. Berufen von Angehörigen des Software Innovation Lab gemäß §3 Abs. (2),
  6. Partnerakquisition und Lobbying sowie Pflege der Kooperation mit anderen Netzwerken,
  7. Entscheidung über die Aufnahme neuer assoziierter Partner gemäß §6 Abs. (2),
  8. Entscheidung über die Einrichtung und den Fortbestand von Kompetenzbereichen gemäß §8 Abs. (1),
  9. Berufung von Mitgliedern und Angehörigen des Software Innovation Lab in Kompetenzbereiche gemäß §8 Abs. (4),
  10. Einsetzen von Managerinnen und Managern der Kompetenzbereiche gemäß §8 Abs. (5),
  11. Übergreifende Koordination der Forschungstätigkeiten in den Kompetenzbereichen,
  12. Zusammenwirken mit den Gremien des SICP,
  13. Unterstützung von Ausgründungen.